Der Blick nach außen wie nach innen kann Baustellen zu Tage fördern, die eine therapeutische Bearbeitung notwendig machen. Im Grunde geht es immer um diese Ziele:
- Überwindung von negativen, angstvollen Emotionen, Gedanken, Glaubenssätzen und Verhaltensweisen
- Stärkung des Selbstvertrauens und Selbstbewusstseins
- Vertrauensgewinn in die eigene Körperwahrnehmung und emotionale Selbstwahrnehmung
- Entdeckung bzw. Schaffung eines inneren Ruhepols
- Selbstermächtigungsfähigkeit und Selbstliebe entwickeln
- Freude an menschlicher Nähe und an Gemeinschaft (wieder)entdecken
Führt man einen Kampf im Außen gegen eine bestimmte Person, Menschengruppe oder Institution, befindet man sich im Unfrieden mit sich selbst, in der Mangel- oder Engeerfahrung. Die Heilung kann nur über das eigene Herzzentrum erfolgen, über eine bedingungslose Selbstannahme.
Finanzierung
Die Kosten für einzelne psychotherapeutische Interventionen richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Da die privaten Krankenkassen und einige Zusatzversicherungen Heilpraktikerbehandlungen (auch psychotherapeutische) grundsätzlich übernehmen können, die Bereitschaft zur Kostenübernahme jedoch von Kasse zu Kasse variiert und von der Behandlungsmethode abhängt, sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die entsprechenden Konditionen informieren.
Gesetzliche Kassen übernehmen die Behandlungskosten i. d. R. nicht.
Sollten Sie in der Situation sein, die Therapie privat zu finanzieren, betrachten Sie es als Investition in Ihre Gesundheit, Ihre Zukunft, Ihre Lebensqualität und somit auch in die Verbesserung der Lebenssituation Ihrer Familie und Bekannten.
Außerdem werden die Diagnosen und Behandlungsinterventionen bei keiner Krankenkasse und in keinem Verzeichnis registriert. Zur Schweigepflicht über Patientendaten bin ich gesetzlich verpflichtet.
Grundsätzlich können Ausgaben für Heilpraktikerbehandlungen nach § 33 EStG als Gesundheitskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.